Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. September 2026

§ 1

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Said Seleman Habibi, Gneisenaustraße 13, 33330 Gütersloh — nachfolgend „DJ" — und dem Auftraggeber über die musikalische Gestaltung von Veranstaltungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der DJ ihnen in Textform zustimmt.

Diese Bedingungen ergänzen den jeweiligen Einzelvertrag. Weichen beide voneinander ab, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.

§ 2

Vertragsschluss

Anfragen über das Anfrageformular, per E-Mail, Telefon oder Messenger sind unverbindlich. Auch das daraufhin übersandte Angebot ist unverbindlich und reserviert den Termin noch nicht.

Der Vertrag kommt mit der beiderseitigen Bestätigung in Textform zustande. Verbindlich reserviert ist der Termin, sobald die Anzahlung nach § 4 eingegangen ist.

§ 3

Leistungsumfang

Der Umfang ergibt sich aus dem Vertrag: Art der Veranstaltung, Datum, Ort, Musikbeginn und Musikende sowie die gebuchte Leistung — DJ, Live-Dhol beziehungsweise Live-Tabla und Live-Piano.

Die Auswahl der Musik obliegt dem DJ unter Berücksichtigung der vorab abgestimmten Wünsche und des Anlasses. Ein Anspruch auf einzelne Titel besteht, soweit diese ausdrücklich vereinbart und beschaffbar sind.

Aufbau und Soundcheck erfolgen vor dem vereinbarten Musikbeginn und zählen nicht zur Spielzeit.

§ 4

Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Gage. Der DJ ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

Die Anzahlung ist nach Vertragsschluss per Überweisung fällig; ihre Höhe ergibt sich aus dem Vertrag. Mit ihrem Eingang ist der Termin verbindlich reserviert.

Der Restbetrag ist nach Ende der Veranstaltung in bar zu zahlen, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

§ 5

Früheres Erscheinen und Verlängerung

Ein früheres Erscheinen oder eine Verlängerung über das vereinbarte Musikende hinaus ist am Veranstaltungsabend möglich, soweit es dem DJ und den Gegebenheiten des Veranstaltungsortes möglich ist. Eine vorherige Ankündigung ist nicht erforderlich.

Dafür wird der im Vertrag vereinbarte Stundensatz je angefangene Stunde fällig. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit dem Restbetrag.

§ 6

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • freie Zufahrt zum Veranstaltungsort für das Ein- und Ausladen der Technik sowie eine Parkmöglichkeit in der Nähe
  • bei größerer Entfernung zwischen Fahrzeug und Auftrittsort einen Helfer für das Ein- und Ausladen
  • ausreichend Platz sowie Tisch und Stuhl für den Aufbau der Technik
  • ausreichend abgesicherte Stromanschlüsse
  • einen ebenen und sauberen Arbeitsplatz
  • Schutz der Technik vor Sonneneinstrahlung, Regen und sonstigen Einwirkungen
  • die Einhaltung der Lärmschutzauflagen und Sperrzeiten des Veranstaltungsortes

Muss die Darbietung abgebrochen werden, weil eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

§ 7

Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform beenden. Da der DJ den Termin ab Vertragsschluss für andere Anfragen sperrt, wird eine Entschädigung fällig, bezogen auf die vereinbarte Gage:

mehr als 2 Monate vorher
keine Entschädigung
2 Monate bis 4 Wochen vorher
50 %
4 Wochen bis 7 Tage vorher
80 %
weniger als 7 Tage vorher
100 %

Wird der Vertrag mehr als zwei Monate vor der Veranstaltung beendet, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem DJ kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem DJ bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Kann der DJ den Termin anderweitig besetzen, entfällt die Entschädigung entsprechend. Kommt es nach einer Stornierung zu einem Ersatzauftrag an einem anderen Termin, wird die Entschädigung gesondert geregelt.

§ 8

Verhinderung des DJ

Ein Rücktritt des DJ ist nur aus Gründen möglich, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere Krankheit oder Unfall.

In diesem Fall informiert der DJ den Auftraggeber unverzüglich, bemüht sich um gleichwertigen Ersatz und legt innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung einen geeigneten Nachweis über den Grund vor, etwa ein ärztliches Attest.

Kommt kein Ersatz zustande, entfällt der Vergütungsanspruch; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

Erfüllt der DJ diese Pflichten nicht, wird die im Vertrag vereinbarte Vertragsstrafe fällig.

§ 9

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen oder Epidemien — befreien beide Seiten von der Leistungspflicht.

Beide Seiten bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; nachgewiesene Aufwendungen des DJ können einbehalten werden.

§ 10

Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der DJ nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung ist nicht beschränkt.

Für sonstige Schäden haftet der DJ bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Für Schäden an der Technik des DJ, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

§ 11

Musikrechte

Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Abführung etwaiger Gebühren obliegen dem Auftraggeber als Veranstalter.

§ 12

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Der Vertrag betrifft die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin; das Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

§ 13

Datenschutz

Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 14

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.